Gemeinschaftsrecht
Unter Gemeinschaftsrecht versteht man das Recht der Europäischen Gemeinschaft.Das Gemeinschaftsrecht lässt sich unterteilen in
- primäres Gemeinschaftsrecht
- sekundäres Gemeinschaftsrecht
Außerdem zählt zum Primärrecht auch das ungeschriebene primäre Gemeinschaftsrecht, bestehend aus Gemeinschaftsgewohnheitsrecht und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Gemeinschaft (insbesondere allgemeines Verwaltungsrecht und Gemeinschaftsgrundrechte).
Sekundäres Gemeinschaftsrecht sind die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, EG-Richtlinie und Entscheidungen.
Rechtshinweis