Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich in Deutschland aus § 52 Abgabenordnung (AO)."Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern ..."
Gemeinnützigkeit ist ein Teilbereich der Steuerbegünstigung. Neben gemeinnützigen sind auch mildtätige und kirchliche Zwecke steuerbegünstigt.
Neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Sport zählt dazu laut AO unter anderem ausdrücklich auch die "Förderung des Modellflugs und des Hundesports".
Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Vorteile der Gemeinnützigkeit sind insbesondere Steuerbefreiungen auf Gewinne und Umsätze sowie die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Diese Bestätigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgabenabzug.
Allgemeinsprachlich umfasst der Begriff alle Bestrebungen, die zur Förderung des Wohls der Allgemeinheit und im karitativen Bereich erfolgen.
Siehe auch: Verein, Stiftung (Deutschland), Organisation, Liste von Organisationen