Gemeingut
Das Gemeingut besteht aus frei zugänglichen Ressourcen. Zum Gemeingut zählen daher zum Beispiel öffentliche Straßennetze und das Internet.Der amerikanische Hochschuldozent Lawrence Lessig definiert die freie Zugänglichkeit:
- "Eine Ressource ist 'frei', wenn (1) man sie ohne Erlaubnis nutzen kann; oder (2) die Erlaubnis, sie zu nutzen, neutral vergeben wird."
Die freie Zugänglichkeit von Ressourcen kann auf Kritik stoßen, die den Hintergrund hat, dass andere Personen die gleichen Ressourcen für Entgelt anbieten wollen.
Eine unmittelbare Gefahr für das Gemeingut geht von Kontrollen aus, die diese Freiheit beeinträchtigen.
Das Internet zum Beispiel kann durch Zugangseinschränkungen wie in der Volksrepublik China, Internetfilter bei Providern, Kontrollen der Übermittlungsinhalte und so weiter das Wesen als Gemeingut wieder verlieren.
Table of contents |
2 Weblinks 3 Literatur |
Allmende, Open Source, Public Domain, Freie Inhalte
Siehe auch
Weblinks
Literatur