Gemeinderat
Der Gemeinderat oder die Gemeindevertretung, in Städten auch als Stadtrat oder Ratsversammlung bezeichnet, ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan einer Gemeinde (siehe auch Stadtvertretung).Trotz der Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat in den meisten Fällen um einen Teil der Exekutive; eine Ausnahme hierzu bilden die Vertretungen in Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Wien, die gleichzeitig Parlament des Bundeslandes sind.
Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. Im Gegensatz hierzu führt der Bürgermeister, der oft auch der Vorsitzende des Gemeinderats ist, die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus.
Der Gemeinderat wird in Wahlen von der Bürgern bestimmt, an denen politische Parteien teilnehmen; innerhalb der EU besitzen hierbei auch Unionsbürger das aktive und passive Wahlrecht.
siehe auch: Kommunalrecht, Gemeindeordnung
Rechtshinweis