Geistliche Gebiete
Geistliche Gebiete sind Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, deren Landesherren Geistliche waren, zum Beispiel Fürstbischöfe, Fürstäbte oder die Äbte oder Äbtissinnen einer Reichsabtei. Die Herrschaften wuren 1803 im Zuge der Säkularisierung aufgelöst.