Gegenpapst
Als Gegenpapst (pseudopapa, antipapa) wird ein Papst bezeichnet, wenn er zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes aufgestellt wurde. Zur Aufstellung von Gegenpäpsten kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, oder der Kaiser bzw. römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Wegen unterschiedlicher Zählung, verschiedener Standpunkte und der zum Teil chaotischen Papstwahlen ist die wirkliche Anzahl der Gegenpäpste schwer festzustellen. Die Anzahl schwankt zwischen 25 und 40.Bei einigen Päpsten ist es zudem schwierig festzustellen, ob sie rechtmäßig oder unrechtmäßig im Amt waren. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der schwierigen Quellenlage. Als erster Gegenpapst gilt Hippolyt und als letzter Felix V (1439 - 49).
Auch heute gibt es noch Männer, die Johannes Paul II ablehnen (Sedisvakantismus) und selbst den Anspruch erheben, der rechtmäßige Papst zu sein, etwa Clemente Dominguez y Gomez (Gregor XVII) oder Lucian Pulvermacher (Pius XIII). Allerdings unterscheiden diese sich von den historischen Gegenpäpsten insofern, dass sie keine Unterstützung in der kirchlichen Hierarchie genießen und nur einige Tausend Anhänger mit starker regionaler Begrenzung haben.
Siehe auch: Liste der Päpste, Liste der historischen Gegenpäpste, Liste der modernen Gegenpäpste, Konklave