Gegenkönig
Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der - aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge - gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem deutschen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich.Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurde als rechtmäßige Könige anerkannt (z.B. Friedrich II). Bei einigen ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten.
bekannte deutsche Gegenkönige waren:
- Rudolf von Rheinfelden (1077-1080 gegen Heinrich IV)
- Hermann von Salm (1081-1088 gegen Heinrich IV)
- Friedrich II (1212-1215 gegen Otto IV)
- Heinrich Raspe (1246-1247 gegen Friedrich II)
- Wilhelm von Holland (1248-1254 gegen Friedrich II und Konrad IV)