Gegendarstellung
Das Recht der Gegendarstellung ist eine Errungenschaft der französischen Revolution.Heute ist es in Deutschland in den Pressegesetzen der Länder, den Rundfunk- und Mediengesetzen der Länder und im Mediendienste-Staatsvertrag verankert.
Danach kann jede Person und jede Stelle, die von einer in den Medien verbreiteten Tatsachenbehauptung betroffen ist, ihre abweichende Darstellung des Sachverhalts im selben Medium kostenlos artikulieren. Allerdings darf die Gegendarstellung wiederum nur Tatsachenbehauptungen enthalten. Sie muss vom Betroffenen persönlich verlangt und persönlich unterzeichnet werden und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der beanstandeten Berichterstattung verlangt werden.
Die Zeitung, die Rundfunkanstalt oder der Internetanbieter ist verpflichtet, die Gegendarstellung unverzüglich in der nächsterreichbaren Ausgabe des Mediums an derselben Stelle und in derselben Aufmachung zu veröffentlichen wie der beanstandete Artikel. Für die Gegendarstellung ist es ohne Bedeutung, ob die beanstandete Tatsachenbehauptung wahr oder falsch war.
Wenn das Medium die Gegendarstellung verweigert, kann der Betroffene sie durch einstweilige Verfügung vor einem Zivilgericht erzwingen.
Rechtshinweis