Gebundene Entscheidung
Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Voraussetzungen für ein Tätigwerden vorliegen, die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen treffen. Dabei steht ihr kein Ermessen zu. Sollte die Verwaltung ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Bürger dies durch eine Klage erzwingen.Rechtshinweis