Fusionsvertrag
Ein Fusionsvertrag ist ein Vertragswerk, welches das Zusammenwachsen zweier oder mehrerer Betriebe, Institutionen oder Staaten regelt.Der Fusionsvertrag der heutigen Europäischen Union wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten.
Er führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften.
Siehe auch: EGKS-Vertrag, Entwicklung des Vertragswerks der EU