Funkgerät
Als Funkgerät oder Walkie Talkie bezeichnet man ein drahtlos arbeitendes Kommunikationsgerät, das mit elektrischer Energie betrieben wird. Je nach Geräteart ist es beweglich (Handfunkgeräte, Babyfon, usw.) oder stationär(Polizeifunkzentrale, Amateurfunk, usw.).Solche Geräte gibt es für die verschiedensten Anwendungen. Für jedermann einsetzbar sind Geräte im LPD- und PMR-Bereich, die anmelde- und gebührenfrei betrieben werden können.
- LPD-Geräte haben 69 Kanäle, aber nur einige 100 m Reichweite
- PMR-Geräte mit nur 8 Kanälen haben eine Reichweite von ca. 3.000 m
In Deutschland wird der Funk unter anderem im Amateurfunkgesetz (AFuG) geregelt. Während früher die gesprochene Sprache in analoger Form in Funkwellen umgewandelt wurde, spielt heute zunehmend auch Digitalfunk eine Rolle. Die Bedeutung von Digitalfunk nimmt auch aufgrund des neueren Satellitenfunks zu, auch Sicherheitserwägungen spielen eine Rolle.
Während der DDR-Zeit waren Funkgeräte beim Grenzübertritt von West nach Ost anzugeben und wurden gegen Quittung eingezogen.
Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gelten die Spezifikationen des BOS-Funks.