Fußgängerweg
Ein Fußgängerweg bzw. Gehweg (nach StVO), auch Bürgersteig, Trottoir (Schweiz, Österreich) oder Gehsteig, ist der Teil der Straße, der den Fußgängern vorbehalten ist oder sein sollte. Während der dem Fahrzeugverkehr dienende Teil der Straße, die Fahrbahn, in Deutschland nur monofunktionale Aufgaben zu erfüllen hat, sind dem Fußgängerweg im Laufe seiner Geschichte, neben der Bereitstellung von Bewegungsfläche für Fußgänger, zahlreiche weitere Funktionen zugewachsen, darunter auch im Rahmen von genehmigungspflichtigen Sondernutzungen:
- KFZ-Verkehrsfläche bei Grundstückszufahrten.
- Aufstellfläche für Verkehrsschilder (meist des KFZ-Verkehrs).
- Aufstellfläche für Parkautomaten (des KFZ-Verkehrs).
- Aufstellfläche für die Straßenbeleuchtung.
- Standort für Absperrungen und Geländer, um die Fußgänger am Betreten der Fahrbahn zu hindern.
- Standort für Stadtgrün (Bäume).
- Standort für Bauwerke aller Größen und Materialien der technischen Infrastruktur (Gas, Wasser, Elektro, Fernwärme)
- Stellfläche für Baugerüste und temporärer Lagerort für Baustoffe aller Art.
- legale Parkfläche für Fahrräder.
- illegale Reserveparkfläche für KFZ.
- Temporärer Lagerort für Sperrmüll.
- Aufstellfläche für Müllbehälter aller Arten und Größen.
- Erweiterungsfläche für gastronomische Betriebe bei entsprechenden Außentemperaturen.
- zusätzliche Verkaufsfläche für Betriebe des Einzelhandels.
- Standort für Bauwerke des ÖPNV (Bushaltestelle)
- Aufstellfläche für Bauwerke der Außenwerbung in allen Formen und Abmessungen.
- Verkehssfläche für Fahrradfahrer im Kleinkindalter, und Ältere, denen die entsprechende Gesetzeslage nicht geläufig ist.
- Verkehrsfläche für Sportgeräte, die nicht im Straßenverkehr bewegt werden dürfen.
- Auslauffläche für Hundee aller Größen und Rassen ("dertutkeinemwas").
- Ablagerfläche für Hundekot.
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