Friedrich III. (Dänemark)
Friedrich III. (* 18. März 1609 in Haderslev; † 9. Februar 1670 in Kopenhagen) war König von Dänemark und Norwegen von 1648 bis 1670.
Friedrich III. war der dritte Sohn von Christian IV von Dänemark und dessen erster Gemahlin Anna von Braunschweig. Er war mit Sophia Amalia von Braunschweig-Lüneburg verheiratet, die ihm die folgenden Kinder schenkte:
- Christian V (* 15. April 1646 - † 25. August 1699), König von Dänemark,
- Anna Sophia (* 1. September 1647 - † 1. Juli 1717), Herzogin von Sachsen,
- Friederike Amalie (* 11. April 1649 - † 30. Oktober 1704), Herzogin von Schleswig-Holstein-Gottorp,
- Wilhelmine Ernestine (* 20. Juni 1650 - † 23. April 1706), Kurfürstin von der Pfalz,
- Friedrich (* 11. Oktober 1651 - † 14. März 1652), Prinz von Dänemark,
- Georg (* 21. April 1653 - † 8. November 1708), Prinzgemahl von Großbritannien,
- Ulrike Eleonore (* 11. September 1656 - † 26. Juli 1693), Königin von Schweden, und
- Dorothea (* 16. November 1657 - † 15. Mai 1658), Prinzessin von Dänemark.
Werdegang
Friedrich erhielt folgende Titel:
Diese Titel verliert er 1645 wieder, als Bremen und Verden in den Besitz der Schweden übergingen. Die Schweden hatten dieses Recht im Westfälischen Frieden erworben.
Nach dem Tod seines älteren Bruders, des Kronprinzen Christian (1647), und seines Vaters am 28. Februar 1648 wurde Friedrich zum König ernannt.
1657 erklärte er Schweden den Krieg. Die Gelegenheit dazu schien günstig, da er den schwedischen König Karl X. Gustav durch den Krieg in Polen beschäftigt glaubte. Dieser marschierte aber in Dänemark ein und bedrohte Kopenhagen. Daher willigte Friedrich am 28. Februar 1658 in den Frieden von Roskilde ein, wodurch er Schonen, Halland, Blekingen, Bohusland, die Inseln Bornholm und Hven und das Stift Drontheim an Schweden abtreten und die Souveränität des Herzogs von Holstein-Gottorp anerkennen mußte.
Im August 1658 griffen die Schweden erneut Kopenhagen an. Friedrich konnte im Verbund mit einer holländischen Hilfsflotte unter Opdam sowie mit Hilfe des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg den Angriff abwehren (bei Nyborg am 14. November 1659). Nach dem Tod des schwedischen Königs wurde im Vertrag von Kopenhagen (5. Juni 1660) im wesentlichen die Vereinbarung aus dem Roskilde-Vertrag bestätigt, allerdings fielen Drontheim und Bornholm an Dänemark zurück.
Friedrich berief hierauf einen Reichstag ein, um mit ihm über die Konsolidierung der Finanzen, der Armee, der Marine und des Handels zu beraten. Die Geistlichkeit und der Bürgerstand betrachteten als Mittel dazu die Demütigung des Adels und die Erhöhung der königlichen Macht, weshalb Dänemark für ein Erbreich in männlicher und weiblicher Linie und der König für völlig souverän erklärt wurde (14. Oktober 1660). Am 10. Januar 1661 wurde ihm die entsprechende Akte überreicht, und 14. November 1665 unterzeichnete er das Königsgesetz, nach welchem in Dänemark und Norwegen eine völlig unumschränkte Monarchie hergestellt und der Reichsrat wie der Reichstag abgeschafft wurden; doch wagte man diese Neuerungen erst bei der Krönung des Nachfolgers bekannt zu machen.
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