Friederike Nadig
Friederike (Frieda) Nadig (* 1897 im ostwestfälischen Herford, † 14. August 1970 ebenda) war eine SPD-Politikerin und eine der vier "Mütter des Grundgesetzes"Sie schloss sich bereits mit 16 Jahren dem Arbeiterjugendbund an und trat drei Jahre später in die SPD ein. Zunächst erlernte sie den Beruf einer Verkäuferin. Nach dem Ersten Weltkrieg besuchte sie die 1908 von Alice Salomon gegründete "Soziale Frauenschule" in Berlin. Sie machte 1922 das Examen der Wohlfahrtspflegerin und war danach in der Fürsorge tätig.
Sie hatte schon in jungen Jahren ein ausgeprägtes politisches Bewusstsein und Interesse. Von 1930 bis 1933 war sie Abgeordnete in den Westfälischen Provinziallandtag.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde sie "bekenntnistreue Sozialistin" im März 1933 mit einem Berufsverbot belegt. Auch eine politische Betätigung war unmöglich.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Nadig Geschäftsführerin der neugegründeten "Arbeiterwohlfahrt" im Bezirk Ostwestfalen.
Daneben arbeitet sie weiter in der SPD. 1947 wurde sie Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Landtages. 1948 wurde sie in den parlamentarischen Rat berufen und arbeitete am Entwurf des Grundgesetzes mit. Neben Elisabeth Selbert, die ebenfalls der SPD angehörte, war sie eine der engagiertesten Streiterinnen für die Gleichberechtigung. Im Gegensatz zu Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum), die einer Gleichbehandlung von Mann und Frau skeptisch gegenüber standen, meinte sie, dass die Mehrzahl der Bürger Deutschlands nach zwei Weltkriegen Frauen seien und dass sie daher jedes Recht hätten, eine vollständige Gleichberechtigung zu fordern. 1949 zog sie in den Bundestag ein, dem sie bis 1961 angehörte.