Friedenspflicht
Bei der
Friedenspflicht handelt es sich um eine tarifvertragsimmanente Pflicht. Die Friedenspflicht verbietet den Tarifvertragsparteien, einen Tarifvertrag während dessen Laufzeit mit Mitteln des Arbeitskampfes ändern zu wollen. Grundsätzlich sind alle Regelungen eines Tarifvertrags während dessen Laufzeit nicht durch Arbeitskampfmaßnahmen abänderbar.
Weblink
Hans-Böckler-Stiftung: Tarif ABC
Rechtshinweis