Friedelehe
Die Friedelehe ist eine Eheform des Frühmittelalters."Friedel" leitet sich vom mittelalterlichen "friudiea" ab, was soviel wie Geliebte heißt; "Ehe" stammt vom mittelalterlichen Wort "ewa" mit der Bedeutung "Recht, Gesetz";
Charakteristika der Friedelehe sind:
- Der Ehemann wird nicht Vormund der Frau
- Die Ehe beruhte auf einer Willensübereinkunft zwischen Mann und Frau; beide hatten also den Wunsch zu heiraten
- Die Frau hatte wie der Mann ein Recht darauf die Scheidung zu verlangen
- Die Friedelehe wurde in der Regel zwischen Paaren aus unterschiedlichen Ständen geschlossen
- Friedelehen ermöglichten Polygynie
- Die Kinder aus einer Friedelehe unterstanden nicht der Verfügungsgewalt des Vaters, sondern lediglich dem der Mutter
- Kinder aus einer Friedelehe waren zunächst voll erbberechtigt; durch den zunehmenden Einfluss der Kirche wurde ihre Position aber immer mehr abgeschwächt
- Eine Friedelehe kam allein durch öffentliche Heimführung der Braut und die Hochzeitsnacht zu stande; zudem erhielt die Braut eine Morgengabe
- Eine Friedelehe konnte zu einer Muntehe umgewandelt werden, wenn der Ehemann nachträglich den Brautschatz leistete
Neben der Friedelehe existierte im Mittelalter desweiteren die bereits erwähnte Muntehe, die Kebsehe und die Raub- oder Entführungsehe.
Nach neueren Forschungen könnte es sich bei der Friedelehe jedoch um ein bloßes Forschungskonstrukt handeln.