Fremdenverkehrsgemeinde
Staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde ist ein Prädikat, das einer Gemeinde nach folgenden Kriterien verliehen werden kann:
- Fremdenverkehrseinrichtungen, Freizeitanlagen
- Beherbergungskapazität, überörtlicher Ausflugsverkehr
- Touristisch ansprechender Gesamteindruck der Gemeinde