Frankfurter Reichsverfassung
Die erste bürgerliche Reichsverfassung wurde von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 ausgearbeitet. Am 20. Dezember 1848 wurde die mehrmonatige Debatte über die Grundrechte in der Paulskirche vorläufig abgeschlossen und am 27. Dezember 1848 als Reichsgesetz verkündet. Die Grundrechte des deutschen Volkes bestehen aus den wichtigen bürgerlichen Menschenrechten: Reichsbürgerrecht, Gleichheit vor dem Gesetz, Wehrpflicht für alle, Schutz gegen behördliche Willkür, Pressfreiheit, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht Vereinigungen zu bilden, Unabhängigkeit der Gerichte, öffentliches Gerichtsverfahren, Schwurgerichte mit Laienrichtern, Freiheit des Besitzes. Am 27. März 1849 wurde die Reichsverfassung verabschiedet (konstitutionelle Monarchie, kleindeutsche Lösung, Erbkaisertum Preußens). Gegensätze zwischen den Fraktionenen der Großdeutschen und der Kleindeutschenn, vor allem aber die Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV und die Oktroyierung einer österreichischen Verfassung ließen sowohl die Einführung der Grundrechte als auch der Reichsverfassung scheitern.