Fraktion
Der Begriff Fraktion (v. lat: fractio = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet- einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele im Parlament (siehe Fraktion (Politik), Fraktion (Bundestag))
- allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z.B eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt, siehe Interessengruppe
- in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (z.B. die Eiweiß-Fraktion der Milch), siehe Fraktion (Chemie)
- speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung)
- in Italien die einer Gemeinde untergeordneten Orte oder Ortsteile
Diese Seite dient der Unterscheidung gleich geschriebener Wörter, da „Fraktion“ mehrere Bedeutungen hat. Bitte beschränken Sie diese Begriffsklärung auf eine stichwortartige Definition und verlinken Sie pro Bedeutung nur einen Artikel mit einem eindeutigen Namen. Falls Sie von einem anderen Wikipedia-Artikel hierhin gelangt sind, gehen Sie bitte dorthin zurück und ändern Sie den Verweis, dem Sie gefolgt sind, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.