Frühförderung
Frühe Hilfen - wie die Frühförderung auch genannt wird - sind eine Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in den ersten Lebensjahren (in Hessen bis zur Einschulung). Rechtsansprüche auf Finanzierung von Maßnahmen der Frühförderung sind im Bundessozialhilfegesetz (BSHG und im SGB IX, jetzt zusammengefasst), im Krankenversicherungsrecht (SGB V) und für seelisch behinderte Kinder im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII / KJHG) festgeschrieben. Leistungen der Frühförderung werden vor allem in (interdisziplinären) Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren erbracht.Da - abhänigig vom Wohnort - die Leistungen der Frühförderung äußerst unterschiedlich sind, hat der Gesetzgeber im Juni 2003 eine Rechtsverordnung erlassen. Diese bewirkt, dass medizinisch-therapeutische und heilpädagogische Leistungen stärker verzahnt und auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen abgestimmter erbracht werden.
Siehe auch:
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, Familienprojekt (Begleitetes Familienwohnen)
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