Frühförderstelle
Frühförderstellen sind Einrichtungen, die behinderten oder von
Behinderung bedrohten Kindern in den ersten Lebensjahren (überwiegend von 0 - 3 Jahren, in
Hessen bis zum Schuleintritt) heilpädagogische und in interdisziplinären Frühförderstellen auch medizinisch-therapeutische Hilfen bieten. Es handelt sich um Einrichtungen, die ambulant aber i.d.R. auch mobil arbeiten, d.h., dass das dort beschäftigte Personal (z.B. Heilpädagogen oder Krankengymnasten) die Kinder in der elterlichen Wohnung aufsuchen und dort die notwendigen Therapien durchführen. Hauptkostenträger der
Frühförderung sind die Sozialhilfeträger und die gesetzliche
Krankenversicherung. Eltern haben gegenüber der
Sozialhilfe einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten unabhängig von ihrem Einkommen. Die Frühförderstellen sind meistens in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (z.B.
Diakonisches Werk,
Caritas, DPWV) bzw. als rechtlich selbständige Einrichtungen Mitglied in der freien Wohlfahrtspflege. Ein großer Träger ist die
Lebenshilfe. Gelegentlich findet man Frühförderstellen auch in kommunaler Trägerschaft.