Formmangel
Unter einem Formmangel versteht man die Nichtbeachtung der erforderten gesetzlichen oder gewillkürten Form. Ein Formmangel führt in der Regel zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts; ist dies nicht der Fall, kann der Mangel unter Umständen geheilt werden.Siehe speziell zum Kirchenrecht: Formmangel (Kirchenrecht)
Rechtshinweis