Flurbereinigung
Flurbereinigung oder auch "Flurneuordnung" oder "ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung" nennt man das Bodenordnungsverfahren, welches die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat und durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt wird.Während der Umstrukturierung werden meist kleinere verstreute Flächen (zersplitterter Grundbesitz), zu größeren und damit effektiver nutzbaren Flächen zusammengefasst. Der Grund für die vorhergehende Zersplitterung ist die Realteilung. Zum Rahmen der Flurbereinigung gehört auch das Schaffen von Wegen, Straßen und Gewässern sowie ähnlicher öffentlicher Einrichtungen.
Die Ziele der Flurbereinigung sind:
1.) die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes
2.) Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft
3.) Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
Beteiligt am Verfahren bzw. den Maßnahmen einer Flurbereinigung sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke im Umlegungsgebiet, sowie folgende Nebenbeteiligte:
Um jeden Teilnehmer mit Land oder Geld im gleichen Wert abfinden zu können, muß der Wert der alten Grundstücke, die sogenannte Einwurfsmasse, bestimmt werden. Der Wert eines Grundstücks wird dann im Verhältnis zum Gesamtwert bestimmt.
Der aktuelle Wert der Einwurfsmasse wird mit Hilfe der Bodenschätzungsergebnisse ermittelt, welche beispielsweise von der Güte des Bodens und seiner Lage abhängen. Diese Bodenschätzungsergebnisse werden in Wertzahlen (Verhältniszahlen) ausgedrückt. Grundstücke mit besonderem Werteinfluß (bebaute Grundstücke, usw.) werden gesondert nach ihrem Verkehrswert bestimmt, allerdings nur bei Eigentumswechsel.
Die Wertermittlungsergebnisse werden in einem Anhörungstermin den Beteiligten erläutert und nach Behebung der Widersprüche festgestellt.
Das Gebiet soll so gestaltet werden, dass es den größtmöglichen Nutzen für die Beteiligten und die Allgemeinheit bietet. Dazu werden gemeinsam zu nutzende Wege und Anlagen angelegt, Bodenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt und die Landschaft nach den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung gestaltet. Die Wege befinden sich danach meist in Gemeindeeigentum und werden durch den Wertzuwachs finanziert. Dazwischen werden die Flurstücke so geschnitten, daß nach Lage, Form und Größe möglichst einheitlicher Grundbesitz entsteht.
In den letzten Jahren wird vermehrt auch auf Umweltschutzmaßnahmen geachtet, in einigen Fällen stehen diese sogar im Vordergrund.
Nachteile der Flurbereinigung in der Vergangenheit waren das Abholzen von Hecken und das Kanalisieren von Bächen. In der heutigen Zeit ist man jedoch dazu übergegangen, im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen gleichzeitig Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im betroffenen Gebiet zu verwirklichen. Dies könnte z.B. die Schaffung von Ausgleichsflächen, Feuchtbiotopen oder ähnliches sein.
Siehe auch: UmlegungZiele einer Flurbereingung
Beteiligte (Teilnehmergemeinschaft)
Diese bilden gemeinsam die sogenannte Teilnehmergemeinschaft, welche sich durch den Flurbereinigungsbeschluß als Körperschaft des öffentlichen Rechts gründet. Sie steht unter Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde. Teilnehmergemeinschaften können sich auf Kreis-, Landes- und Bundesebene auch zusammenschließen (z.B. Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg).Wertermittlungsverfahren
Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets
Ablaufschema einer Flurbereinigung
Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Flurneuordnung
Kritik an der Flurbereinigung