Fliegender Hamburger
Der Fliegende Hamburger war der erste Dieselschnelltriebwagen der Deutschen Reichsbahn (DRG).Es handelte sich dabei um den Schnelltriebwagen SVT 877a/b, der im Februar 1932 bei der Waggon- und Maschinenbau AG Görlitz von der DRG bestellt wurde. Ausgeliefert wurde er Ende 1932 und abgenommen im Februar 1933. Im Volksmund bekam er die Bezeichnung Fliegender Hamburger. Er besaß einen Dieselelektrischen Antrieb, bei dem zwei 410 PS (2x302 kW) Maybach-12-Zylinder-Dieselmotoren einen Gleichstromgenerator antrieben und erreichte mit zwei elektrischen Tatzlager-Fahrmotoren eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometern.
Der Fliegende Hamburger verfügte über eine Knorr-Bremse und eine Magnetschienenbremse, wodurch er aus einer Geschwindigkeit von 160 km/h auf eine Streckenlänge von 800 m zum Halten gebracht werden konnte.
Neu am Fliegenden Hamburger waren die Stromlinienform, die in Windkanalversuchen entwickelt wurde, die Leichtbauweise und der dieselelektrische Antrieb, bei dem zwei Dieselmotoren den Strom für zwei Elektromotoren erzeugten. Er verfügte über 98 Sitzplätze und ein 4-sitziges Büffet, aber nicht wie andere Züge in Abteilen, sondern in zwei Großraumwagen. Der Fliegende Hamburger war der Prototyp für die weiteren Schnelltriebwagen der Bauart Hamburg, Leipzig und Köln.
Ab 15. Mai 1933 verkehrte er planmäßig zwischen Berlin Lehrter Bahnhof und Hamburg Hauptbahnhof und benötigte für die 286 km lange Strecke nur 138 Minuten, eine Zeit, die erst im Mai 1997 von einem ICE-Zug der Deutschen Bahn AG wieder erreicht wurde.
Der fliegende Hamburger führte unter der deutschen Bundesbahn die Bezeichnung VT 04 und wurde bis 1957 eingesetzt. Eine Triebwagenhälfte ist heute im DB Verkehrsmuseum Nürnberg ausgestellt, eine Garnitur der Bauart Hamburg steht im Hauptbahnhof Leipzig.
Bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2002 trug eine ICE-Verbindung zwischen Berlin und Hamburg den Namen Fliegender Hamburger.