Flexibilisierung
Unter Flexibilisierung versteht man die grundsätzlich die Auflösung vormals starrer Strukturen.Zum Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff zunehmend zur Beschreibung von Veränderungsprozessen in Wirtschaft und Gesellschaft vewendet.
In der Wirtschaft bezeichnet Flexibilisierung den Übergang von den umfassend formalisierten Arbeitsverhältnissen des Fordismus (feste Arbeitszeiten, tarifvertraglich festgelegte Gehälter, Kranken- und Urlaubsgeld) zu einer Organisation der Lohnarbeit weitgehend ohne feste Vorgaben. Der Prozess der Flexibilisierung geht dabei oft einher mit der Verflachung von Hierarchien und der Propagierung von Teamarbeit. Ziele sind die bessere Reaktionsfähigkeit auf die Auftragslage (siehe atmende Fabrik) und die Steigerung der Produktivität.
Für die Gesellschaft spricht man von Flexibilisierung im Bezug auf die Veränderung der Maßnahmen sozialer Sicherheit (hier teils nahezu gleichbedeutend: Privatisierung). War bisher der Staat verantwortlich für die Wohlfahrt seiner Bürger, bedeutet die Flexibilisierung der sozialen Sicherheit die Verschiebung der Verantwortung auf die Einzelnen. Arbeitslosigkeit oder Krankheit sind immer auch ein Resultat des jeweiligen Kontextes. In Situationen wirtschaftlicher Krise oder einer ökologischen Katastrophe werden mehr Menschen arbeitslos oder krank sein. Bisher war es Aufgabe des Staates, diese Risiken abzufedern. Zum Ende des 20. Jahrhunderts kommt es im Zuge der wirtschaftlichen Globalisierung und der Deutungshoheit neoliberaler Konzepte in den meisten europäischen Wohlfahrtsstaaten zur Aufgabe dieses Anspruchs. Der nun propagierte 'schlanke Staat' stellt dem aktiven und selbstverantwortlichen Bürgern nurmehr einen gesetzlichen und rechtlichen Rahmen zur Verfügung.
Das Ziel einer Flexibilisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse zeigt sich in der Bundesrepublik Deutschland an den gesetzlichen Regelungen in der Agenda 2010 sowie den weitgehend umgesetzten Vorschlägen des Hartz-Konzepts.