Flaggenverordnung 1926
Die Flaggenverordnung 1926 bezeichnet die am 5. Mai 1926 vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg erlassene und vom Reichskanzler Hans Luther gegengezeichnete Verordnung.Danach sollten die deutschen Auslandsvertretungen neben der Schwarz-Rot-Goldenen Reichsflagge auch die Handelsflagge schwarz-weiß-rot, mit einer Gösch (ursprünglich Bugfahne bei Kriegsschiffen) in den Reichsfarben, hissen. Die Flaggenverordnung bedeutete einen Bruch der Weimarer Verfassung und war ein Ergebnis des Erstarkens rechtsnationaler Kräfte in Deutschland.
Diese Flaggenverordnung rief in vielen Schichten der Bevölkerung heftige Proteste hervor. Aus diesem Grunde musste am 12. Mai 1926 Reichskanzler Luther (siehe Kabinett Luther II) zurücktreten. Der Zentrumspolitiker Wilhelm Marx übernahm das unveränderte Kabinett. Die Flaggenverordnung wurde nicht geändert und blieb in Kraft.
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