Flächentarifvertrag
Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich (Tarifgebiet), eine bestimmte Fläche (z.B. Nordrhein-Westfalen oder den Bezirk Küste).Diese Tarifverträge gelten für alle Arbeitgeber in dem Tarifgebiet, die Mitglied des Arbeitsgeberverbandes sind, der den tarifvertrag unterschrieben hat. Unternehmen, die nicht dem Arbeitgeberverband angehören. sind nicht verpflichtet, die Tarifvereinbarung anzuwenden. In jüngsterzeit enthalten Flächentarifverträge in zunehmendem Maße Öffnungsklauseln, die Ausnahmesituationen definieren, unter denen vom Tarifvertrag abgewichen werden kann.
Die deutschen Tarifverträge sind durch das System der Flächentarifverträge bestimmt. Neben den Flächentarifverträgen gibt es auch Haustarifverträge (z.B. Lufthansa, VW, Post) die auch Firmentarifverträge genannt werden.