Finanzgericht
Das Finanzgericht ist in Deutschland das Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten mit abgabenrechtlichem Einschlag (d.s. Steuern und Zölle). Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. In Ausnahmefällen des § 79a FGO kann die Entscheidung dem Einzelrichter übertragen werden. Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wegen des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum BFH. Jedes Bundesland hat ein Finanzgericht eingerichtet. Allein Nordrhein-Westfalen hat Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster; Bayern hat zwei Finanzgerichte, eines in Nürnberg, das andere in München, eingerichtet.Siehe auch: Finanzgerichtsbarkeit
Rechtshinweis