Feuerwehr-Dienstvorschrift
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland.Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und helfen zum anderen die Zusammenarbeit verschiedener Feuerwehren in einem Einsatz.
Die Feuerwehr darf nur im Rahmen der entsprechenden Dienstvorschriften tätig werden. Einzig zur Menschenrettung darf von den Dienstvorschriften abgewichen werden.
Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und von den Bundesländern auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze eingeführt.
FwDV 1/1 | Grundtätigkeit - Löscheinsatz und Rettung |
FwDV 1/2 | Grundtätigkeit - Technische Hilfeleistung und Rettung |
FwDV 2 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr |
FwDV 2/1 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Rahmenvorschriften |
FwDV 2/2 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Muster-Ausbildungspläne |
FwDV 3 | Die Staffel im Löscheinsatz |
FwDV 4 | Die Gruppe im Löscheinsatz |
FwDV 5 | Der Zug im Löscheinsatz |
FwDV 6 | Taktische Einheiten und Verbände |
FwDV 7 | Atemschutz |
FwDV 8 | Tauchen |
FwDV 9/1 | Strahlenschutz - Rahmenvorschriften ( eingeflossen in die FwDV 500 ) |
FwDV 9/2 | Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze ( eingeflossen in die FwDV 500 ) |
FwDV 10 | Die tragbaren Leitern |
FwDV 11 | Einsätze auf dem Wasser |
FwDV 12/1 | (wurde durch FwDV 100 ersetzt) |
FwDV 13/1 | Technische Hilfeleistung |
FwDV 14 | Gefährliche Stoffe ( eingeflossen in die FwDV 500 ) |
FwDV 100 | Führung und Leitung im Einsatz |
FwDV 500 | Einheiten im ABC-Einsatz |
PDV/DV 810 | Sprechfunkdienst |