Feldgeschworene
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, wechseln beschädigte Grenzzeichen aus und entfernen Grenzzeichen. Als Hüter gemeindlicher Grenzen und Abmarkungen arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.Das Amt des Feldgeschworenen, im Volksmund auch "Siebener" genannt, ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern. Seit rund 500 Jahren gibt es hier Feldgeschworene. Im bayerischen Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981 sind gegenwärtig Details geregelt.
Das Ehrenamt ist im 13. Jahrhundert im Frankenland entstanden. Dort erkannten die fränkischen Gerichte, dass vor Ort Ansprechpartner in den einzelnen Dörfern nötig waren, die sich mit den lokalen Gegebenheiten auskannten.
Die Feldgeschworenen wurden von Anfang an vereidigt und blieben Feldgeschworene ihr Leben lang oder solange es ihre Gesundheit zuließ. Dies gilt auch heute noch.
Weil ursprünglich eine Gruppe von meist sieben Personen in der Gemeinde zur Regelung und Bestimmung von Grundstücksgrenzen eingerichtet wurde, bürgerte sich der Begriff Siebener ein. Heute wird eine Mindestzahl von vier Personen gefordert.
Als 1970 dieses Ehrenamt abgeschafft werden sollte, kämpften Landtagsabgeordnete aus Unterfranken für dessen Erhalt. Bis Anfang der 1980er-Jahre waren ausschließlich Männer Feldgeschworene.
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