Fehlgeburt
Ein Abort ist kurz gefasst eine Fehlgeburt (lat abortus). Auch eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch spontanen oder künstlich herbeigeführten Verlust des Fetus mit einem Gewicht kleiner 5oo g vor Eintritt seiner extrauterinen Lebensfähigkeit, also vor Ende der 22. - 24. Schwangerschaftswoche. Es besteht im Gegensatz zur Totgeburt keine standesamtliche Meldepflicht.Ursachen:
- Genetische Anomalien der Elternteile oder der Fruchtanlage
- lokale bzw. generalisierte Infektion
- mütterliche Störungen oder Erkrankungen
- Immunität
- exogene Noxen, z.B. radioaktive Strahlung, Pflanzenschutzgift, Arzneimittel
- psychosoziale Faktoren, z.B. Krieg, Flucht, Trennung
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