Familienstand
Der Familienstand einer Person gibt im Personenstandswesen an, ob diese ledig, verheiratet oder verwitwet ist, oder aber im Familienstand der Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.Die Angabe des Familienstandes erfolgt z.B. in Personenstandsurkunden in der Heiratsurkunde und in der Sterbeurkunde. Der Familienstand wird in zahlreichen Situationen des Alltagslebens als Bemessungsgrundlage herangezogen, z.B. bei der Eingruppierung in eine Einkommensteuerklasse, bei der Berechtigungsprüfung für und der Zumessung von öffentlichen Fördergeldern (z.B. BAFöG, Wohngeld, Wohnungseigentumsförderung), bei der Prüfung von Ansprüchen des Staates gegen den Bürger (z.B. Wehrpflicht) usw.