Familienbuch
Das Familienbuch ist nach deutschem Personenstandsrecht eine Art Register, das im Anschluss an eine Eheschließung von dem Standesbeamten angelegt wird, vor dem die Ehe geschlossen wurde.Bei Anlegung des Familienbuchs werden die Personalien der Ehegatten (Name, Beruf, Ort und Tag der Geburt und der Eheschließung, evtl. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft), Name und (letzter) Wohnort der Eltern der Ehegatten und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten eingetragen.
Das Familienbuch wird vom Standesbeamten weitergeführt durch den Eintrag von Änderungen (Tod, Scheidung, Namensänderung usw.) und von gemeinsamen Kindern.
Gesetzlich geregelt ist das Familienbuch in §§ 12-15e des Personenstandsgesetzes (PStG).
Rechtshinweis