Fahrerlaubnisverordnung
Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18. August 1998 ist im Bereich des Verkehrsrechtes ein noch relativ neues Vorordnungswerk. Sie ersetzt den bisherigen Teil A (Personen) der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, frühere §§ 1 bis 15), der mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung aufgehoben worden ist. Notwendig wurde dies im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechtes in der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere mit der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes und der Übernahme der internationalen Fahrerlaubnisklassen. Die Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften in einer eigenen Verordnung unterstreicht zudem die Bedeutung der Bestimmungen, erhöht den Grad der Verbindlichkeit und erleichtert die Übersicht. Zusätzlich aufgenommen wurden neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die medizinisch-psychologische Begutachtung und die Fahrerlaubnisprüfung.
Basisdaten | |
---|---|
Kurztitel: | Fahrerlaubnisverordnung |
Voller Titel: | Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr |
Typ: | Bundesrechtsverordnung |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | FeV |
FNA: | 9231-1-11 |
Verkündungstag: | 18. August 1998 (BGBl. I 1998, S. 2214, 2307) |
Aktuelle Fassung: | 22. Januar 2004 (BGBl. I 2004, S. 117) |
Inhaltlich gliedert sich die FeV in folgende Abschnitte: ; Allgemeine Regelungen über die Teilnahme am Straßenverkehr : mit den grundlegenden Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, der Einschränkung und Entziehung der Zulassung; ; Führen von Kraftfahrzeugen : mit den Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, den Verfahrensvorschriften bei Zuteilung eines Führerscheines, der Einteilung in Fahrerlaubnisklassen, dem Mindestalter, den Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe, dem Punktesystem und den Maßnahmen zur Entziehung bzw. Beschränkung der Fahrerlaubnis; ; Register : regelt die Verfahrensweise bei der Speicherung von Führerscheindaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg; ; Anerkennung und Akkreditierung : beschreibt, wer welche ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen durchführen darf; ; Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften : enthält die Bußgeldandrohungen für Verstöße gegen die FeV sowie weitere allegemeine Vorschriften.
Rechtshinweis