Fahnenflucht
Fahnenflucht bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten. Der fahnenflüchtige Soldat wird im allgemeinen als Deserteur (frz déserteur, abgeleitet von lat deserere, im Stich lassen) bezeichnet.Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStrG) strafbar. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Stellt sich der Fahnenflüchtige binnen eines Monats und ist er bereit Wehrdienst zu leisten, so wird die Höchststrafe auf drei Jahre Freiheitsentziehung herabgesetzt.
Offizielle Zahlen zur Häufigkeit der Fahnenflucht liegen nicht vor, vgl.: Bundestagsdrucksache 14/5857 vom 03. April 2001. Schätzungen gehen von ca. 50 Fahnenfluchten im Jahr in Deutschland aus.
Auch viele andere Staaten gehen gegen Deserteure mit Haftstrafen vor. Einige Staaten sehen - besonders in Kriegszeiten - die Todesstrafe vor.
Rechtshinweis
Weblink
Literatur
Bröckling/Sikore (Hgsg.): "Armeen und ihre Deserteure", ISBN 3525013655