Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife ist ein Schulabschluss, der zum Studium an einer Fachhochschule oder Gesamthochschule berechtigt. In bestimmten Fällen kann auch das Studium an einer Berufsakademie mit Fachhochschulreife aufgenommen werden, i.d.R. ist hierfür - wie für das Studium an Universitäten - aber die allgemeine Hochschulreife (Abitur) notwendig.Die allgemeine Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen Schüler nach Abschluss der Klasse 12 an Gymnasien (bestimmte Mindestpunktzahl) und Gesamtschulen, an einem Berufskolleg oder an einer Fachoberschule (FOS). In einigen Bundesländern auch durch allgemeinbildende Zusatzfächer auf Oberstufenniveau in Verbindung mit einer Berufsausbildung an Berufsschulen oder Fachschulen (beispielsweise Techniker- oder Sozialpädagogikschulen). Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum oder durch eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung erlangt.
Liegt ein Zeugnis der mittleren Reife und eine (mindestens zweijährige) Berufsausbildung vor, erfolgt bei der Fachoberschule die Einstufung in die Klasse 12. Ansonsten muß zuvor die Klasse 11 der Fachoberschule besucht werden, die aus einem integrierten berufsbezogenen Anteil (Praktikum) und einem schulischen Anteil besteht.
Der umgangssprachliche Begriff "Fachabitur" ist nicht eindeutig definiert und wird oftmals für die Fachhochschulreife, seltener auch für die fachgebundene Hochschulreife benutzt, für Näheres siehe dort (Fachabitur).