NRW
In NRW findet gerade ein Paradigmenwechsel statt. Nach ihm soll der Begriff Förderschule den Begriff Sonderschule ersetzen.
Bislang (2004) bezeichnete dieser Begriff in NRW ein Modell, bei dem Schüler der Schule für Lernbehinderte, der Schule für Sprachbehinderte und der Schule für Erziehungshilfe gemeinsam in einer Schule und in gemeinsamen Klassen unterrichtet wurden. Diese spezifischen Behinderungen dieser Schulformen werden in Zukunft grundsätzlich als Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit) zusammengefasst und einer Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt gemeinsam unterrichtet.
An einer Förderschule in NRW kann jeder Schüler, wie auch an den Schulen für Lernbehinderte und den Schulen für Erziehungshilfe des Landes NRW, einen Hauptschulabschluss erhalten, wenn er die dafür notwendigen Leistungen erbringt.
Förderzentrum