Föderation Bosnien-Herzegowina
Amtssprachen | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch |
Hauptstadt | Sarajevo |
Staatsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Niko Lozančić |
Regierungschef | |
Fläche | 26.076 km² |
Einwohnerzahl | 2.323.339 (amtliche Schätzung 31.12.2003) |
Bevölkerungsdichte | 89 Ew. pro km² |
Währung | konvertible Mark |
Zeitzone | MEZ UTC+1 |
Die Föderation Bosnien-Herzegowina (Federacija Bosna i Hercegovina), auch bekannt als Bosniakisch-Kroatische Föderation, ist eine der beiden durch den Dayton-Vertrag anerkannten Entitäten des Staates Bosnien-Herzegowina. Die zweite Entität ist die Republika Srpska. Hauptstadt der Föderation Bosnien-Herzegowina ist Sarajevo.
Die Föderation hat 2.323.339 Einwohner, darunter 1.694.000 (72,9%) Bosniaken, 501.432 (21,6%) Kroaten, 105.091 (4,5%) Serben und 22.816 (1,0%) sonstige (amtliche Schätzung für den 31.12.2003).
Die Bosniaken stellen die absolute Mehrheit im östlichen Teil Mittelbosniens, im nordöstlichen Teil Bosniens und im zur Föderation gehörenden Teil Westbosniens, die Kroaten im westlichen Teil der Herzegowina. In den beiden Kantonen mit Sonderstatus (Neretva-Tal in der Herzegowina und ein Teil Mittelbosniens) sind die Mehrheitsverhältnisse von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Siehe auch: Zusammensetzung der Bevölkerung der einzelnen Kantone nach Nationalitäten
Die Föderation ist in 10 Kantone unterteilt.
Zwei der Kantone (Mittelbosnien und Herzegowina-Neretva) haben einen Sonderstatus als binationale Kantone, in denen für wichtige Beschlüsse die Zustimmung sowohl der kroatischen als auch der bosniakischen Mandatsträger erforderlich ist.
Die Kantone sind ihrerseits in Gemeinden (općine) untergliedert (ihrer Größe nach entsprechen diese oft eher Landkreisen).
Siehe: Liste der Kantone der Föderation Bosnien-Herzegowina, Liste der Gemeinden der Föderation Bosnien-Herzegowina
Das Gebiet der Föderation umfasst seit dem Dayton-Vertrag ca. 51% der Fläche von Bosnien-Herzegowina.
Die Föderation umfasst den Süden und Südwesten des Landes bis zum im äußersten Westen gelegenen Bihać sowie das Zentrum des Landes fast bis an den Fluss Save im Norden. Von diesem wird sie jedoch durch den Distrikt Brčko getrennt, der zu keiner der beiden Entitäten gehört, sondern direkt dem Gesamtstaat Bosnien-Herzegowina untersteht. An der Save existieren zwei Exklaven (der Kanton Posavina), die ebenfalls zur Bosniakisch-Kroatischen Föderation gehören und vollständig vom Gebiet der Republika Srpska auf der einen Seite und kroatischem Staatsgebiet jenseits der Save auf der anderen Seite umschlossen werden.
Die größten Städte sind Sarajevo, Mostar, Tuzla, Zenica und Bihać.
Die Föderation Bosnien-Herzegowina wurde durch die Verträge von Washington vom 18. März 1994, die die militärischen Auseinandersetzungen zwischen kroatischen und bosniakischen Truppen in Bosnien-Herzegowina beendeten, als gemeinsamer politischer Rahmen für die bosniakisch und kroatisch besiedelten Gebiete des Landes geschaffen. Die Föderation beanspruchte alle vor dem Krieg mehrheitlich von diesen beiden Völkern bewohnten Gebiete des Landes (insgesamt ca. 60 % des Territoriums von Bosnien-Herzegowina) für sich, umfasste de facto jedoch zunächst nur die von bosniakischen und kroatischen Truppen kontrollierten Gebiete (weniger als die Hälfte des Landes).
Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, sollten die höchsten Staatsorgane der Föderation paritätisch bzw. proportionell mit Angehörigen beider Nationalitäten besetzt werden. Die Kantone sollten weitgehende Autonomie erhalten, in den vorher umkämften Gebieten in Zentralbosnien und der mitteleren Herzegowina wurden Kantone mit Sonderstatus gebildet, in denen ähnlich wie auf föderaler Ebene die Parität der Nationalitäten gewährleistet wurde.
Die 1994 neugebildete Regierung der Föderation fungierte zunächst gleichzeitig als Regierung des weiterbestehenden bosnisch-herzegowinischen Gesamtstaates, dessen Rest-Parlament (ohne die Mehrheit der serbischen Abgeordneten) wurde zum provisorischen Parlament der Föderation. Der Aufbau der Staatsorgane der Föderation ging jedoch unter anderem aufgrund der institutionellen Beharrungskräfte der in vielen Bereichen bestehenden Parallelstrukturen nur schleppend voran.
Als eine mögliche Lösung des Bosnien-Konfliktes wurde damals eine Beitritt der bosnischen Serben zur Föderation in Form von zusätzlichen serbischen Kantonen angesehen. Dazu kam es jedoch nicht.
Vielmehr wurde durch das Abkommen von Dayton von 1995 die Föderation zu einer von zwei Entitäten des Staates Bosnien-Herzegowina, während die Republika Srpska die zweite Entität wurde. Das Territorium der Föderation beträgt nach dem Abkommen von Dayton 51 % des Territoriums von Bosnien-Herzegowina, wobei sich die Grenzziehung zur Republika Srpska nur teilweise an den Bevölkerungsverhältnissen vor dem Krieg, oft jedoch am Verlauf der Frontlinien im Spätsommer 1995 orientiert.
Nach dem Abkommen von Dayton wurden die Staatorgane der Föderation erneut von denen des Gesamtstaates Bosnien-Herzegowina getrennt, an denen nun auch Vertreter der Republika Srpska beteiligt wurden.
1996 fanden die ersten direkten Wahlen zu den Parlamenten der Föderation und ihrer Kantone statt.
Einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes von Bosnien-Herzegowina von 2001 zufolge haben - in Abweichung vom Abkommen von Dayton - in der Föderation neben den Bosniaken und den Kroaten auch die Serben den Status eines konstitutives Volkes, während dasselbe umgekehrt auch für Bosniaken und Kroaten in der Republika Srpska gilt.
Siehe auch: Geschichte Bosnien-Herzegowinas
Seit 1996 existiert eine aus drei senkrechten Streifen in Rot, Weiß und Grün bestehende Flagge der Föderation Bosnien-Herzegowina. Im weißen Streifen befindet sich ein Wappen. Es beinhaltet je ein bosnischen, kroatisches und europäisches Symbol.
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