Exmatrikulation
Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studierenden beim Verlassen der Hochschule.Gegensatz: Immatrikulation oder Einschreibung.
Studierende einer Hochschule, die die Hochschule verlassen wollen, beantragen im Studierendensekretariat die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen der Hochschule.
Sie kann auch - in Form einer Zwangsexmatrikulation - gegen den Willen des Studenten stattfinden, wenn
- die Studierenden sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet haben
- erforderliche Beiträge nicht gezahlt sind, z. B. (Studiengebühren oder der Semesterbeitrag = Sozialbeitrag)
- die Studienordnung einen Fortschritt des Studiums verlangt, der nicht erreicht wurde.
Rechtshinweis