Exekution
Das Lehnwort Exekution kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Durchführung", Ausführung und - im juristischen Sinn - Vollstreckung.Bei einer gerichtlichen Pfändung - etwa im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage - führt der vom Gericht bestellte Exekutor eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal auch betrieblichen Gütern durch.
Bleibt der aushaftende Kredit oder der Wechsel weiterhin ungedeckt, kann die Exekution bis zur Zwangsversteigerung oder der Pfändung bis auf das Existenzminimum führen.
Das Wort Exekution bezeichnet die Ausführung.
Siehe auch: Gericht, Konkurs, Pfand, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungstitel,
Zahlungsverzug, Gläubiger, Galgen, Galgenberg, Mordkommando, Terrorismus