Evangelische Kirche der Union
Die Evangelische Kirche der Union (EKU) war eine eigenständige Kirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), welche die 7 Gliedkirchen der EKU und 17 weitere Landeskirchen unterschiedlichen Bekenntnisses umfasst.Die 7 Gliedkirchen der EKU waren: Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, Evangelische Kirche im Rheinland und Evangelische Kirche von Westfalen.
Sitz der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche der Union war die "Kirchenkanzlei der EKU" in Berlin.
Zum 1. Juli 2003 wurde die EKU mit der Arnoldshainer Konferenz zur "Union Evangelischer Kirchen" (UEK) vereinigt.
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Am 27. September 1817 kam es in Preußen zur organisatorischen Vereinigung (Union) der reformierten und lutherischen Gemeinden zu einer "unierten" Kirche. Ein treibendes Element neben anderen war dabei die aus Befreiungskriegen und pietistischer Erweckung geborene Einsicht, dass die Abgrenzungen zwischen den evangelisch-reformierten (hier besonders hugenottischen) und den evangelisch-lutherischen Christen unzeitgemäß war. Bei der nunmehr vereinigten Kirche handelte es sich also zunächst um eine Verwaltungsunion, keine Bekenntnisunion, doch entstanden später auch bekenntnis-unierte Gemeinden.
Im Laufe der Geschichte veränderte sich der Name dieser 1817 gegründeten Kirche mehrmals: 1821 hieß sie einfach "Evangelische Kirche in Preußen". Nach dem Aufkommen verschiedener Freikirchen in der Mitte des 19. Jahrhunderts nannte sie sich zur Unterscheidung von diesen ab 1845 "Evangelische Landeskirche in Preußen". 1866 hatte sich das Staatsgebiet von Preußen erheblich vergrößert. Daher nannte sie die Kirche ab 1875 offiziell "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens" und nach Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments 1918 nannte sich die Kirche ab 1922 "Evangelische Kirche der altpreußischen Union" (EKapU). Dieser gehörten alle 9 altpreußischen Provinzialkirchen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Provinz Sachsen, Rheinland und Westfalen an. Die übrigen erst 1866 zu Preußen gelangten Provinzen (Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein) wurden selbständige Landeskirchen und traten nicht der "Altpreußischen Union" bei.
Im Dritten Reich prägte insbesondere der gemeinsame Widerstand während des Kirchenkampfes in der Bekennenden Kirche gegen die hitlertreuen Deutschen Christen die Christen in der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union". Die Theologische Erklärung von Barmen (1934) kann als unierte Bekenntnisschrift angesehen werden, in die auf dem Gebiet der unierten Kirche Christen aus reformierter und lutherischer Tradition gemeinsam einstimmten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen von Deutschland abgetrennt und unter polnische Verwaltung gestellt. Ferner wurden die Gebiete von Brandenburg, Pommern und Schlesien erheblich verkleinert und die östlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete ebenfalls unter polnische Verwaltung gestellt. Sämtliche Gebiete gehören seither zur Evangelischen Kirche in Polen.
Die Kirchenleitungen der noch verbliebenen 6 Provinzen in Westdeutschland (Brandenburg, Rest-Pommern, Provinz Sachsen, Rest-Schlesien, Rheinland und Westfalen) trafen sich 1945 in Treysa (heute: Schwalmstadt) um neue Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Die Kirchenprovinzen wurden inzwischen zu selbständigen Landeskirchen. Sie bildeten nach weiteren Zusammenkünften 1949, 1950 und 1954 schließlich die "Evangelische Kirche der Union (EKU)". Diese trat, wie ihre Mitgliedskirchen selbst, der EKD bei und war fortan eine Union von 6 selbständigen unierten Landeskirchen. 1960 trat die Evangelische Landeskirche Anhalts als 7. Kirche der EKU bei.
Nachdem eine gemeinsame Arbeit in Ost- und Westdeutschland nach dem Bau der Mauer immer schwerer wurde, spaltete sich die EKU 1972 in 2 selbständige Bereiche auf. Dem "Bereich Ost" gehörten die 5 Landeskirchen Anhalt, Berlin-Brandenburg, Pommern (damalige Bezeichnung: Greifswald), Kirchenprovinz Sachsen und Schlesische Oberlausitz (damalige Bezeichnung Görlitzer Kirchengebiet) und dem "Bereich West" gehörten die beiden Landeskirchen Rheinland und Westfalen an. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990 wurden auch die beiden Bereiche der EKU zum 1.1.1992 formell wieder vereinigt.
Die EKU wurde vom Rat der EKU geleitet. Der Ratsvorsitzende war "leitender Bischof der EKU". Folgende Personen hatten dieses Amt inne:
Geschichte
Leitende Bischöfe der EKU
Bereich West (1972 - 1991)
Bereich Ost (1972 - 1991)
Wiedervereinigte EKU (1992 - 2003)Internet-Adressen