Europäischer Wechselkursverbund
Die wichtigsten währungspolitschen Ereignisse in Europa begannen 1972 mit der Gründung des Europäischen Wechselkursverbundes (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande). Der Wunsch nach stabilen Wechselkursen innerhalb Europas hatte die EG-Staaten zu diesem Schritt veranlasst. Starre Wechselkurse zwischen den Mitgliedern, die innerhalb einer Bandbreite schwanken durften, und die Bindung an den US-Dollar (Leitwährung) wurden in einem Abkommen zwischen den Teilnehmerländern vereinbart. Die Bindung an den US-Dollar erwies sich als nachteilig. Deshalb gingen die sechs EG-Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande 1973 zum Blockfloating gegenüber dem US-Dollar über. Die Dollarbindung wurde aufgehoben und flexible Wechselkurse nach außen wurden eingeführt. In der Zeit danach kam es unter den Währungen zu häufigen Ab- und Aufwertungen. Wegen der zahlreichen Beitritte (auch Nicht-EG-Mitglieder) und Austritte konnte eine Stabilität des Währungsverbundes nicht erreicht werden.Die wachsenden Schwierigkeiten im Gefüge des Europäischen Währungsverbundes veranlassten die EG-Regierungen und Zentralbanken ab 1977 zu Überlegungen für eine noch engere Form der währungspolitischen Zusammenarbeit. Die Idee von einem Europäischen Währungssystem, an dem alle EG-Länder beteiligt sein sollten, wurde von Helmut Schmidt und Valéry Giscard d'Estaing ausgearbeitet. Daraufhin wurde noch im Sommer 1978 im Europäischen Rat über deren Vorschläge beraten. Am 5. Dezember 1978 einigte sich der Europäische Rat über die Errichtung des Europäischen Währungssystems, das an die Stelle des Europäischen Wechselkursverbundes treten sollte. Am 13. März 1979 trat das Europäische Währungssystem rückwirkend zum 1. Januar 1979 in Kraft.
siehe auch: George Soros