Europäischer Konvent
Der Europäische Konvent ("Verfassungskonvent"), der zwischen dem 28. Februar 2002 und dem 20. Juli 2003 über einen Verfassungsvertrag für die Europäische Union beriet, bestand aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten, der zehn Beitrittsländer und -kandidaten (Rumänien, Bulgarien, Türkei) sowie Vertretern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der nationalen Parlamente.
Zur Erarbeitung der Verfassung hat der Europäische Rat
einen „Konvent über die Zukunft Europas“ aus Vertretern der Regierungen, der Europäischen Kommission sowie des Europaparlaments und der nationalen Parlamente einberufen.
Damit ist der Konvent selbst als Institution eine große Veränderung
im Vergleich zu der Ausarbeitung der bisherigen Verträge.
Waren diese immer zwischen den Regierungen, meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ausgehandelt worden, um dann im Nachhinein von den Nationalparlamenten ratifiziert zu werden, so kommen die Verfassungsväter
im Konvent aus verschiedenen Organen.
Neben Regierungsvertretern sind erstmals auch Parlamentarier
als Vertreter des Volkes an der Ausarbeitung direkt beteiligt.
Stimmberechtigte Mitglieder des Konvents sind 16 Europa-Abgeordnete, 30 nationale Abgeordnete, 15 Regierungsvertreter, zwei EU-Kommissare und der Konventspräsident mit seinen zwei Stellvertretern; Beobachter ohne Stimmrecht sind die 39 Vertreter aus den osteuropäischen Beitrittsländern.
Präsident des Europäischen Konvents war der frühere Präsident Frankreichs Valéry Giscard d'Estaing. Er stellte zusammen mit seinen Vizepräsidenten Giuliano Amato und Jean-Luc Hehaene, und acht weiteren Mitgliedern,
darunter auch der Deutsche Klaus Hänsch
als Vertreter des Europaparlaments das Präsidium des Konvents.
Dieser engere Zirkel galt als „das wahre Machtzentrum des Konvents.“
Die anderen Deutschen im Konvent waren Joschka Fischer (Nachfolger von Peter Glotz, Vertreter der Bundesregierung), Jürgen Meyer (Bundestag), Erwin Teufel (Bundesrat) und Elmar Brock (Parlament).
Gemäß dem ursprünglichen Zeitplan sollte der Verfassungsvertrag von der am 4. Oktober 2003 begonnenen Regierungskonferenz angenommen und zeitgleich mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 unterzeichnet werden. Nach dem Scheitern des Europäischen Rates in Brüssel am 12./13. Dezember 2003 scheint dieser Zeitplan jedoch nicht mehr einhaltbar.
Alle Konventsdokumente sowie der Entwurf des Verfassungsvertrages sind auf der Webseite des Konvents [1] einzusehen.
Der Artikel über die Europäische Verfassung beschreibt die weitere Entwicklung.
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