Europäischer Bürgerbeauftragter
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft.
Table of contents |
2 Aufgabe und Zuständigkeiten 3 Beschwerden 4 Zahlen und Fakten 5 Amtsinhaber 6 Weblinks |
Die Institution des Bürgerbeauftragten hat ihre Wurzeln in Schweden. Dort wurde 1809 die Verfassung reformiert. Die neue Verfassung gab dem Parlament die Macht, einen Bürgerbeauftragten oder Ombudsman zu ernennen, der unabhängig vom König und der sonstigen Verwaltung war, über die man sich beschweren konnte.
1919 wurde Finland unabhängig und richtete ebenfalls das Amt des Bürgerbeauftragten ein. 1953 folgte Dänemark, 1962 Neuseeland und Norwegen. Im Jahr 1995, als die Europäische Gemeinschaft den ersten Bürgerbeauftragten wählte, gab es weltweit bereits 75 seiner Kollegen, davon 27 in Europa.
Das Europäische Parlament hat bereits 1979, kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert, dass ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt wird. Doch erst im Jahr 1990, als der damalige spanische Regierungschef Felipe Gonzalez in einem Brief an seine Kollegen im Europäischen Rat die Idee einer Europäischen Staatsbürgerschaft aufwarf, kam die Debatte in Fahrt. Im Vertrag von Maastricht wurde die Instititution des Bürgerbeauftragten geschaffen und 1995 wählte das Europäische Parlament den ersten Amtsinhaber, den Finnen Jacob Söderman.
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Mißstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft. Mit Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten kann sich der Bürgerbeauftragte nicht befassen.
Beschweren kann man sich über die Verwaltungstätigkeit folgender Organe und Institutionen:
Die meisten Beschwerden, im Jahr 2003 fast 67%, richten sich gegen die Europäische Kommission. 10,7 % richten sich gegen das Parlament.
Der am häufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz - durch mangelnde Information oder die Verweigerung von Information. 28% aller Beschwerden haben diesen Betreff.
Die meisten Beschwerden kommen aus Deutschland (18%), gefolgt von Spanien (12%).
Geschichte
Aufgabe und Zuständigkeiten
Beschwerden
Eine Beschwerde kann in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein, seit 1. Mai 2004 also in 20 Sprachen. Es gibt ein Formular im Internet, aber auch formlose Briefe sind möglich. Aus dem Schreiben muss klar hervorgeben, welcher Missstand angeprangert wird und gegen wen sich die Beschwerde richtet. Besonders zu Beginn der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten gingen eine große Anzahl von Beschwerden bei ihm ein, für die er nicht zuständig war. Der Prozentsatz dieser Beschwerden nimmt ab. Zahlen und Fakten
Im ersten vollen Kalenderjahr gingen 537 Beschwerden ein von denen 86 in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fielen - gerade einmal 16%.
2003 waren es schon 2436 Beschwerden, von denen 75 % innerhalb des Mandat des Bürgerbeauftragten lagen. Die Information in der Bevölkerung hat sich also stark verbessert und das Amt des Bürgerbeauftragten ist viel bekannter geworden. Amtsinhaber
Weblinks