Europäische Gemeinschaft (Begriffsklärung)
Der Ausdruck Europäische Gemeinschaft(en) bezeichnet:
- die Europäische Gemeinschaft (Einzahl, Abk. EG), die einst von sechs Staaten mit der Unterzeichnung des EWG-Vertrages als EWG (Abk. für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) gegründet wurde, und die seit Gründung der Europäischen Union im Jahre 1993 aufgrund des EG-Vertrages in Europäische Gemeinschaft umbenannt wurde.
- die Europäischen Gemeinschaften (Mehrzahl, Abk. ebenfalls EG), die Zusammenfassung der drei europäischen Gemeinschaften E(W)G, EGKS (bis 2002) und EAG.
Anm.: Zwischen dem Abschluss des Fusionsvertrages 1965 und der Umbenennung der EWG 1993 wurde für die Europäischen Gemeinschaften auch der Begriff Europäische Gemeinschaft (Einzahl) verwendet.
Weblinks
- http://www.europa.admin.ch/eu/info_mat/dossiers/d/terminologie.htm
- http://www.derriere.de/Europa/EU_4.htm
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