EURIMAGES
Der Filmförderungsfonds EURIMAGES unterstützt europaweit (nicht nur für EU-Mitgliedsländer) die Herstellung von Spiel- und Dokumentarfilmen sowie Zeichentrickfilmen, die als Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern für eine Kinoauswertung bestimmt sind. Tätig wird diese gemeinnützige Organisation außerdem manchmal beim subventionierten Verleih von europäischen Kinofilmen ins Ausland, soweit nicht das MEDIA PLUS-Programm der Europäischen Union Vorrang hat.
Rechtliche Basis von EURIMAGES ist das Europarat-Abkommen von 1989 als dessen Teil dieser Filmförderungsfonds im gleichen Jahr gegründet wurde.
Die Förderungsgelder fließen in Form "bedingt rückzahlbarer Darlehen". Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt erst mit Eintritt der Kinoauswertung des Films. Die Abzahlung erfolgt entsprechend den Anteilen der beteiligten Produzenten aus den Netto-Produzentenerlösen.
EURIMAGES hatte 2004 30 Mitgliedsländer:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern und seit 1. Juli 2003 Mazedonien.
Der Vorstand von Eurimages hat bei seinem 90. Treffen vom 28. bis 30. Juni 2004 in Dubrovnik entschieden, 12 Spielfilme mit insgesamt 4.645.000 Euro zu fördern. Seit seiner Gründung hat der Filmförderungsfonds des Europarats 980 europäische Koproduktionen mit insgesamt 280.178.060 Euro gefördert.
siehe auch: British Film Institute, FFA, Österreichisches Filminstitut
Strukturen
Erfolgsgeschichte
Weblinks