Erwachsener
Ein Erwachsener ist ein Mensch, der ein bestimmtes Alter überschritten hat und somit nicht mehr als Kind oder Jugendlicher gilt. In vielen Ländern, so auch in Deutschland, liegt diese Grenze bei 18 Jahren.Erwachsene bekommen im Vergleich mit Jugendlichen sowohl mehr Rechte als auch Verantwortung. Bei ihrem Alter wird generell angenommen, dass sie für sich selbst sorgen können. Mit dem Eintreten ins Erwachsenenalter oder je nach Gesetzgebung auch früher oder später können Rechte auf das Autofahren, das Trinken von Alkohol, das Rauchen, Auslandsreisen, das Wahlrecht, Geschlechtsverkehr oder die Heirat einhergehen.
Situation in Deutschland
Erwachsen wird man in Deutschland mit 18 Jahren, kann aber, je nach Reife, bis 21 Jahren noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden.
Erwachsene sind nach dem deutschen Gesetz im Gegensatz zu Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (14 - 18 Jahre) voll geschäftsfähig, d. h., sie handeln in eigener Verantwortung. Nicht geschäftsfähig sind solche Erwachsene, deren freie Willensbildung aufgrund einer Geisteskrankheit oder -schwäche dauerhaft beeinträchtigt ist.
Siehe auch: Volljährigkeit
Situation in Japan
In Japan wird man, anders als in vielen anderen Ländern, erst mit 20 Jahren erwachsen.
Siehe auch: Erwachsensein