Erschließung (Recht)
Mit Erschließung bezeichnet man die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluß an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, Wasser und Abwasser (Technische Erschließung) sowie den Anschluß an das Straßennetz.Zur Abrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks, spricht man auch von Baulanderschließung, womit man immer die Technische Erschließung sowie die Erschließung für den Straßenverkehr meint.
Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks. Sie ist also Voraussetzung dafür, dass aus Bauerwartungsland Bauland wird.
Für die Herstellung der Erschließung sind Erschließungsbeiträge an die Kommune bzw. an die Versorgungsträger zu entrichten.
Rechtshinweis