Ernst I. von Sachsen-Gotha
Aus der Erbteilung des Herzogtums Sachsen-Weimar im Jahr 1640 entstanden die Herzogtümer Weimar, Eisenach und Gotha. Dieses fiel an Herzog Ernst I., genannt der Fromme, der 1640-1675 regierte und zum Stammvater des Herzogtums Sachsen-Gotha wurde.1601 geboren, war Ernst zunächst nicht als Regent vorgesehen. Zusammen mit seinem Bruder Bernhard diente er während des Dreißigjährigen Krieges in der schwedischen Armee. Später verwaltete er das seinem Bruder gehörende Herzogtum Franken. 1636 heiratete er Elisabeth Sophia von Sachsen-Altenburg. 1640 kam er als Landesherr nach Gotha. Mit dem Anfall der Hälfte des Herzogtums Eisenach und später des Herzogtums Altenburg vereinigte Ernst einen bedeutenden Teil des ernestinischen Besitzes. 5 Jahre nach seinem Tode wurde das Land unter die sieben Söhne aufgeteilt.
Ernst der Fromme war ein bedeutender Herrscher seiner Zeit, der durch umfassende Reformen die Schäden des Krieges zu beheben suchte. Die Einführung der Schulpflicht für Fünf- bis Zwölfjährige, die Gründung des Gothaer Gymnasiums, die Einrichtung eines Waisenhauses, die Reorganisation des Justizwesens, die staatliche Aufsicht des Gesundheitswesens gehen auf ihn zurück.
Die erfolgreiche Reformtätigkeit fand weitreichende Anerkennung. So ließ sich der englische Lordprotektor Oliver Cromwell 1656 über die Tätigkeit des Herzogs, den er in eine Reihe mit den großen Regenten seiner Zeit stellte, unterrichten.