Erinnerung
Erinnerung
Der Ausdruck Erinnerung bezeichnet:
- Im Wortsinn: Veranlassung eines Innewerdens; Bewusstmachung
- Zurückrufen von sonst Vergessenem ins Gedächtnis: siehe Lernen, Erinnerungsvermögen
- Erinnerungsübung als Gedächtnistraining oder -spiel: Memory
- Zahlungserinnerung im Vorfeld eines Mahnverfahrens
- Anspielung auf Vergangenes: Reminiszenz
- Mitgeteilte Lebenserinnerungen: Memoiren
- Merkzettel: Memo
- Denkschrift: Memorandum
- Gedenkstätte oder -veranstaltung: Memorial
- Gedenktag (im katholischen Heiligenkalender): Memoria
- Mahnruf: Memento
- In der Philosophie Platons: Anamnesis
- im Rechtsverkehr wird das Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Rechtspflegers als Erinnerung bezeichnet.
Diese Seite dient der Unterscheidung gleich geschriebener Wörter, da „Erinnerung“ mehrere Bedeutungen hat. Bitte beschränken Sie diese Begriffsklärung auf eine stichwortartige Definition und verlinken Sie pro Bedeutung nur einen Artikel mit einem eindeutigen Namen. Falls Sie von einem anderen Wikipedia-Artikel hierhin gelangt sind, gehen Sie bitte dorthin zurück und ändern Sie den Verweis, dem Sie gefolgt sind, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.